Zur Neurostimulation bieten wir folgende nichtinvasiven Verfahren an:
- Repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS)
- transkranielle Gleichstromstimulation (tDCS)
- repetitive periphere Magnetstimulation (rPMS)
- Hochtontherapie (HiTop)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nichtinvasiven Verfahren der Neurostimulation um privatärztliche Leistungen handelt, die nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. In der Regel ist eine Serie von Anwendungen erforderlich, um eine stabile Wirkung zu erreichen.
Für folgende Indikationen bieten wir nichtmedikamentöse Neurostimulation in unserer Praxis auch ohne vorangehende Vorstellung in unserer Sprechstunde – lange Wartezeiten entfallen somit! Termine für nachstehende Anwendungen erhalten Sie direkt von unserem Praxispersonal unter Telefon 0431 – 32 21 25:
- gegen Schmerz (tDCS, rPMS)
- bei Polyneuropathie (Hochtontherapie)
- zur Gedächtnisunterstützung, nicht zur Prüfungsvorbereitung (tDCS)
- für die Beweglichkeit bei Hirndurchblutungsstörungen (tDCS)
- zur erleichterten Wortfindung bei Hirndurchblutungsstörungen (tDCS)
Wenn Sie von außerhalb kommen, bieten wir die Neurostimulations-Therapie auch als Serie „im Block“ an. Dafür können beispielsweise innerhalb von zwei Wochen mehrere Anwendungen vereinbart werden – wenn nötig auch 2x täglich. Vor der Terminvereinbarung für eine solche Therapieserie ist jedoch ein persönlicher Sprechstundenkontakt notwendig. Bringen Sie dazu bitte medizinische Unterlagen wie Arztbriefe etc. mit.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Flyer.
Außerdem bieten wir die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS) bei Depression an, wenn Medikamente nicht vertragen werden oder wenn die Wirkung nicht ausreichend war. Bei Depression können wir die Therapie mit rTMS nur anwenden, wenn aktuell eine laufende Behandlung bei einem Psychiater, Psychotherapeuten oder Psychologen besteht. Außerdem sind bei rTMS gegen Depression vor Therapiebeginn die Übermittlung eines Arztbriefs, sowie die Vorstellung in unserer ärztlichen Sprechstunde unbedingt erforderlich.
Für die Anwendung von rTMS darf Folgendes nicht vorliegen: Epilepsie, Metallimplantate am Kopf außer an den Zähnen, Zustand nach Operationen am Schädel, Herzschrittmacher, implantierte Medikamentenpumpen, oder Schwangerschaft.
Leider können wir die nichtinvasive Neurostimulation nicht für alle Behandlungsindikationen anbieten.
Folgende Indikationen behandeln wir nicht: Schizophrenie, Psychose, Negativsymptomatik, Manie, bipolarer Erkrankung, Zwang/OCD.